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Allgemeines zur (voll-)stationären Langzeitpflege
Pflegebedürftige, die in einer vollstationären Einrichtung (Pflegeheim) leben, erhalten monatliche Leistungen nach ihrem Pflegegrad. Dies gilt für die Kosten der Grundpflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege. Diese sind bis zur Höhe des jeweiligen Pauschalbetrages abgedeckt.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 zahlen unabhängig vom Pflegegrad einen Eigenanteil innerhalb eines Hauses. Hierdurch wird verhindert, dass eine Höherstufung zu höheren Kosten für die Versicherten führt.
Wer hat Anspruch auf Langzeitpflege
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Langzeitpflege.
Unsere Leistungen
- Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität
- Gymnastik und Gedächtnis anregende Spiele
- Gemeinsame Aktivitäten
- Feste
- Täglich 3 ausgewogene Hauptmahlzeiten sowie Nachmittagskaffee mit Gebäck oder Obst
- Auf Wunsch / bei Bedarf zusätzliche Zwischenmahlzeiten
Pflegeeinrichtungen mit Langzeitpflege
Alle unsere Pflegeheime bieten Langzeitpflege an